Hinweisgebersystem und
Grundsatzerklärung Menschenrechte

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Die Anerkennung und der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sind Bestandteil unseres Wertegerüsts und Selbstverständnisses. Die hier abrufbare Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte bringt unsere Verantwortung im Rahmen unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette zum Ausdruck. Wir setzen geltende Gesetze und Verordnungen um, respektieren international anerkannte Standards und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen vorzubeugen sowie Betroffenen Zugang zu Abhilfe bzw. zu Beschwerdekanälen zu ermöglichen.

Diese Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt für die gesamte SPAETER Gruppe und umfasst das Mutterunternehmen Carl Spaeter GmbH, Duisburg, sowie alle verbundenen Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des LkSG unterfallen.

Hinweisgebersystem

Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unsere Gruppe, Mitarbeitenden und für unsere Geschäftspartner zu reduzieren.

Wir, die CARL SPAETER Gruppe, legen sehr viel Wert auf eine vertrauensvolle Kommunikation. Ausdrücklich wünschen wir uns, dass auch problematische Sachverhalte offen angesprochen werden. Mit diesem Hinweisgeber-System möchten wir alle Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten etc. dazu ermutigen, zur Aufklärung von Bedenken den offenen und konstruktiven Dialog zu suchen.  Eine offene Kommunikationskultur stellt für uns einen wesentlichen Bestandteil einer gut etablierten Compliance dar.

Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir über verschiedene Wege die Möglichkeit an, Bedenken bezüglich eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Verhaltensgrundsätze, unsere Richtlinien oder geltende Gesetze und Vorschriften vertraulich zu melden. Einige, nicht abschließende, Beispiele hierfür sind:

  • Bestechung und Korruption
  • Machtmissbrauch und Interessenkonflikte
  • Mobbing oder Diskriminierung
  • (Sexuelle) Belästigung
  • Offenlegung vertraulicher Geschäftsinformationen
  • Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die sich in gutem Glauben äußern
  • Verstöße gegen das Kartellrecht
  • Geldwäsche oder Verstöße gegen Handelssanktionen
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
  • Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken
  • Menschenrechtsverletzung
  • Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze
  • Verdacht auf Betrug (Veruntreuung oder Fehlverhalten in der finanziellen Berichterstattung)

Sie können sich in verschiedener Weise mitteilen.

In vielen Angelegenheiten kann es ein guter erster Schritt sein, direkt mit der betroffenen Person zu sprechen. Wenn eine direkte Ansprache nicht möglich ist oder keine Option für Sie darstellt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten. Als Kunde oder Lieferant wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Geschäftspartner in der CARL SPAETER Gruppe.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Führungskraft oder Ihren Geschäftspartner in der CARL SPAETER Gruppe wenden können, kontaktieren Sie bitte unseren Hinweisgeberexperten telefonisch oder per E-Mail:

  • Telefon unter + 49 (0) 89 21 52 74 33
  • E-Mail unter info@hinweisgeberexperte.de
  • Persönlicher Kontakt nach Terminvereinbarung (per E-Mail: info@hinweisgeberexperte.de)

Elektronisch: Hinweisgeber-System

Unser Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten rund um die Uhr, von jedem Ort aus, vertraulich zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem erreichen Sie unter:

    

Über diese Plattform können alle Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten in den vertraulichen Dialog mit unserem Compliance-Partner Hinweisgeberexperten eintreten. Der Dialog ist auf Wunsch auch vollständig anonym möglich. Angaben zur Identität sind freiwillig. Alle Informationen werden über eine spezielle Verschlüsselungstechnik, auch technisch, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter gesichert. Nach Abgabe eines Hinweises wird für jede hinweisgebende Person automatisch ein anonymisiertes Postfach eingerichtet, über das diese fortlaufend im Dialog mit Hinweisgeberexperten bleiben kann. Für die Einrichtung des Postfaches ist keinerlei Registrierung erforderlich. Die Angabe von Informationen zur Identität ist nicht erforderlich.

Alle Hinweise werden innerhalb von fünf Werktagen erstbearbeitet. Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung über den Eingang des Hinweises. Im weiteren Verlauf werden erforderlichenfalls Rückfragen an die hinweisgebende Person gestellt, um den Sachverhalt gemeinsam bestmöglich aufzuklären.

Bei hinreichendem Anhaltspunkt für einen Compliance-Verstoß wird durch die CARL SPAETER Gruppe eine unabhängige Prüfung des Sachverhalts vorgenommen und es werden entsprechende Folgemaßnahmen eingeleitet, wie etwa interne Untersuchungen. Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von drei Monaten Rückmeldung, wie mit dem Hinweis verfahren wurde und in welchem Bearbeitungsstand sich der Hinweis aktuell befindet.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebende Personen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz (Hin-SchG) auch gesetzlich vor Repressalien im Arbeitsverhältnis aufgrund der Abgabe eines Hinweises geschützt. Den gesetzlichen Schutz genießen die hinweisgebende Person, aber auch die Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind.

Repressalien und jedwede Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen sind untersagt. Es besteht in diesem Zusammenhang auch eine Regelung über eine Beweislastumkehr (§ 36 Hin-SchG). Arbeitgeber müssen demnach künftig nachweisen, dass Maßnahmen gegen Arbeitnehmende nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.

Der gesetzliche Schutz gilt für hinweisgebende Personen, sofern

  • die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen und
  • die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei.

Kontakt und Ansprechpartner

Für Fragen und weitere Informationen zum Hinweisgebersystem und zur Meldung von Compliance-Verstößen stehen Ihnen die Zentralverwaltung in Duisburg unter + 49 (0) 203 2818 252  sowie unser Hinweisgeberexperte zur Verfügung.

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