Unsere Verhaltensgrundsätze:
Die Fakten.

Verhaltenskodex / Code of Conduct

1. Gesellschaftliche Verantwortung

Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften ist Bestandteil des Selbstverständnisses der CARL SPAETER Gruppe. Wir achten den Grundsatz der Legalität. SPAETER ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und tätigt seine geschäftlichen Aktivitäten unter Berücksichtigung dieser Verantwortung.

SPAETER respektiert die international anerkannten Menschenrechte und unterstützt ihre Einhaltung.

SPAETER verpflichtet sich im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, die Prinzipien der Chancengleichheit bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern zu wahren. Darüber hinaus respektiert SPAETER die Rechte der Mitarbeiter auf Gleichbehandlung, ungeachtet von Nationalität, Geschlecht, Weltanschauung, Glaube, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen.

Jeder SPAETER-Mitarbeiter ist fair und mit Respekt zu behandeln. Mitarbeiter werden durch offene und intensive Kommunikation, Transparenz, Teamarbeit und ein umfangreiches Schulungsangebot gefördert. Jeder SPAETER-Mitarbeiter begegnet seinen Kollegen mit Respekt und verpflichtet sich, jede Art von Diskriminierung zu unterlassen. Gewalt am Arbeitsplatz, Drohungen, Einschüchterungen, körperliche Angriffe und jede Form von sexueller Belästigung werden nicht toleriert.

SPAETER lehnt jegliche Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab.

SPAETER achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweiligen geltenden Rechte und Gesetze.

2. Führung und Führungsverantwortung

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der internen Unternehmensrichtlinien obliegt jedem SPAETER-Mitarbeiter. Die SPAETER-Mitarbeiter sind des Unternehmens wichtigstes Asset. Ihr Verhalten entscheidet nicht zuletzt über den wirtschaftlichen Erfolg der CARL SPAETER GmbH. Den Führungskräften kommt dabei eine Vorbildfunktion zu.

Die Führungskräfte sind dafür verantwortlich und haben durch eine angemessene Aufsicht dafür zu sorgen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder diesen Verhaltenskodex geschehen. Die Führungskräfte haben ihre Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen, indem sie ihren Mitarbeitern vermitteln, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die internen Richtlinien einzuhalten sind und keine Verstöße dagegen toleriert werden.

Die Führung von SPAETER orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit als Kernelemente einer guten Unternehmensführung.

3. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität für SPAETER. Das Unternehmen sorgt für sichere Arbeitsbedingungen, die den geltenden Vorschriften für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit entsprechen. Die Sicherheitsstandards werden regelmäßig überprüft, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter regelmäßig über die einschlägigen Regelungen informiert und in ihrer Beachtung unterwiesen.

SPAETER hält die geltenden Gesetze und Verordnungen für den Umweltschutz ein und achtet insbesondere bei Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie die maschinelle Ausstattung auf die Einhaltung aktueller Umweltstandards.

4. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

SPAETER tätigt seine Geschäfte unter stetiger Beachtung der Wettbewerbs- und Kartellgesetze und verpflichtet jeden Mitarbeiter, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.

Dies bedeutet konkret, dass kein SPAETER-Mitarbeiter mit Wettbewerbern Vereinbarungen treffen darf, in denen Preise, Konditionen oder die Aufteilung von Kunden oder Märkten abgesprochen oder abgestimmt werden. Auch Vereinbarungen mit Lieferanten, die eine der genannten Wettbewerbsbeschränkungen bezwecken, können unter Umständen kritisch sein. Bei Zweifelsfragen zur kartellrechtlichen Relevanz ist frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Rechtsabteilung aufzunehmen.

5. Vermeidung von Korruption

SPAETER wählt seine Geschäftspartner nach wettbewerblichen Kriterien wie Preis, Qualität oder Leistung aus. Durch klare Geschäftsprozesse und interne Kontrollen unterstützt SPAETER die nationalen und internationalen Bemühungen, den Wettbewerb nicht durch Korruption zu beeinflussen.

Zuwendungen aller Art sowie Einladungen an Amtsträger, Beamte, Politiker und andere Mitarbeiter und Vertreter öffentlicher Institutionen sind, soweit diese in ihrer Unabhängigkeit oder Integrität gefährdet werden könnten, untersagt.

Zuwendungen aller Art an Mitarbeiter anderer Unternehmen mit dem Ziel, Aufträge oder unbillige Vorteile für SPAETER zu erhalten, sind nicht gestattet. Die Übergabe von Werbegeschenken von geringem Wert bzw. das Aussprechen von Essens- bzw. Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen ist grundsätzlich erlaubt, wenn dabei die geltenden Gesetze eingehalten und eine Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung von Vornherein ausgeschlossen ist. Sämtliche darüber hinaus gehenden Zuwendungen sind vorab mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Kein SPAETER-Mitarbeiter darf seine dienstliche Position oder Funktion dazu benutzen, persönliche Vorteile für sich und oder Dritte zu fordern, anzunehmen, sich zu verschaffen oder sich versprechen zu lassen, die er ohne diese Position nicht erhalten würde. Die Annahme üblicher Gelegenheitsgeschenke oder Essens- bzw. Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen ist grundsätzlich erlaubt, sofern dabei eine Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung von Vornherein ausgeschlossen ist. Darüber hinausgehende Geschenke und Zuwendungen dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden. Die dienstliche Teilnahme an Veranstaltungen (kultureller, sportlicher Art usw.) die ausschließlich oder überwiegend gesellschaftliche Zwecke verfolgen, ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorgesetzten zulässig.

6. Erwartungen an Geschäftspartner

SPAETER erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich an die Prinzipien dieses Verhaltenskodex halten.

Sofern SPAETER beim Vertrieb seiner Produkte unabhängige Händler, Berater oder Vermittler einsetzt, unterliegen diese einer sorgfältigen Auswahl und Bonitätsprüfung, um sicherzustellen, dass durch diese Vertragspartner keine illegalen Vertriebspraktiken angewandt werden.

7. Kontrollbestimmungen im Handel mit Waren

Der Import, Export oder inländische Handel von bestimmten Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr sind durch nationale und internationale Gesetze beschränkt. Die Beschränkungen und Verbote können aus der Beschaffenheit der Ware, dem Herkunfts- bzw. Verwendungsland oder aus der Person des Geschäftspartners herrühren.

Sämtliche SPAETER-Mitarbeiter, die mit der Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen zu tun haben, sind zur Einhaltung aller für sie geltenden Wirtschaftssanktions-, Export- und Importgesetze und Bestimmungen sowie aller durch ihre Geschäftstätigkeit betroffenen Kontrollbestimmungen verpflichtet.

8. Verantwortungsvoller Umgang mit Unternehmenseigentum und Vermeidung von Interessenkonflikten

Von allen SPAETER-Mitarbeitern wird erwartet, dass sie mit den Vermögenswerten und Arbeitsmitteln des Unternehmens verantwortungsvoll umgehen, Schäden, unnötige Kosten und sonstige Nachteile vermeiden und Unternehmenseigentum nicht missbräuchlich verwenden. Missbrauch und Verschwendung von Unternehmensressourcen schaden der betrieblichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

9. Verantwortlicher Umgang mit Informationen

Bei allen Formen der Außendarstellung von SPAETER ist die größtmögliche Sorgfalt anzuwenden. Dies gilt insbesondere für Präsentationen, Werbematerialien oder mündliche Darstellungen, die übereinstimmend mit den geltenden Regeln und Standards zu erfolgen haben.

Negative oder abwertende Äußerungen über das Unternehmen, Geschäftspartner, Wettbewerber oder Kollegen entsprechen nicht dem Kommunikationsstil der CARL SPAETER Gruppe.

Jeder SPAETER-Mitarbeiter wird bereits bei seiner Einstellung schriftlich verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt werden, geheim zu halten. Dokumente und Informationen über interne Angelegenheiten, die nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollen, sind streng vertraulich zu behandeln. Zu vertraulichen Informationen zählen alle strategischen, finanziellen, technischen und geschäftlichen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. Hierzu zählen Einzelheiten zu Kunden, Lieferanten, Märkten, Marketingstrategien, Geschäfts- und Finanzplänen sowie Zahlen des internen Berichtswesens und ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Informationen.

SPAETER beachtet die Rechte ihrer Mitarbeiter und die Rechte Dritter bezüglich ihrer persönlichen Daten und trifft alle Vorkehrungen, dass personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies unter genauer Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen erfolgt und erforderlich ist. Die jeweils gültigen Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten.

10. Umgang mit dem Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist für sämtliche Gesellschaften der CARL SPAETER Gruppe und für jeden SPAETER-Mitarbeiter verbindlich. Das Management ist verpflichtet, den Verhaltenskodex allen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Die Führungskräfte der CARL SPAETER Gruppe fördern aktiv die Einhaltung dieses Verhaltenskodex in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und haben regelmäßige Kontrollen bezüglich seiner Einhaltung durchzuführen. Die SPAETER-Mitarbeiter sind angehalten, ihr eigenes Verhalten an diesem Verhaltenskodex auszurichten.

Die Mitarbeiter als verbindliche und zuverlässige Partner im Kundenkontakt sind die Grundlage für Vertrauen im Geschäftsleben. Eine stetige und persönliche Kundenbetreuung soll unsere Partner entlasten und das Commitment der SPAETER-Mitarbeiter spürbar werden lassen.

 

Duisburg, im Mai 2014

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